Die Sprache des Mordes an den europäischen Völkern Rechtsbrechende Verfahren sollen fortgesetzt werden 2004
Nachdem Andreas Röhler als Herausgeber der Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik, Sleipnir, vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten jegliche Antragstellung verboten worden war und der auf eine Beschwerde hin beigeordnete Pflichtverteidiger nur am ersten Termin teilnahm, soll das Verfahren am 23. August 2004 vor dem Landgericht Berlin, Turmstraße 91, um 9.00 Uhr im Raum 154 fortgesetzt werden. Aktenzeichen: 563-156/03. Weiterer Termin: 30. August, 9.00 Uhr, Raum 154 "Versachlichende Wortwahl" lautet die Anschuldigung. Ist der herangezogene § 130 des Strafgesetzbuches schon eine einzige Beleidigung - u.a. wegen der Verletzung des Paktes über die Beseitigung jeglicher Rassendiskriminierung - ist die Behauptung, durch Versachlichung könne "verhetzt" werden, absurd. Ein Europa, das sich offiziös auf Sokrates beruft, zertritt mit derartigen Anklagen sein Erbe. Auch eine zweite Anklageschrift, welche auf die kritisch kommentierte Veröffentlichung eines Aufsatzes von Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen zielt, atmet diesen Geist der Perversion. In einem Aktenvermerk heißt es, zwar sei im Einzelnen nichts strafbar, wohl aber das Ganze. Das ist die Sprache des Mordes an den europäischen Völkern. Um eine Spende zur Deckung der Prozeßkosten auf Kto. Verlag der Freunde bei der Postbank Berlin, 263308-102, BLZ 10010010, wird gebeten
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